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Benefits-Quotensteigerungsrechner

Wenn du die Umsetzungsquoten deiner Benefits-Kampagne steigerst, wandelst du mehr Gehaltsbestandteile um oder gewährst mehr steuer-/SV-freie Zusatz­leistungen. So sparst du als Arbeitgeber rund 20 % Sozialversicherungs­beiträge. Ausnahme: bei der bAV musst du seit 2019/2022 15 % als Zuschuss weitergeben.

BenefitNutzer
(von 10 MA)
€ / MA / MonatAG-SV p.a. / MA (20 %)Aktuell gewährter Zuschuss p.a. / MANetto-Ersparnis p.a. / MANutzungs­steigerungZusätzliche Ersparnis p.a. / MANeue Gesamt­ersparnis p.a. / MA
Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
Seit 2019/2022 muss der AG 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss weitergeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), soweit er SV spart. Netto-Ersparnis daher ca. 5 %.
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Dienstrad / Bike-Leasing (Gehaltsumwandlung)
Leasingrate wird per Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen. Kein gesetzlicher Pflichtzuschuss. Volle AG-SV-Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber.
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Dienstwagen / Auto-Abo (Gehaltsumwandlung)
Bei Gehaltsumwandlung sinkt das beitragspflichtige Brutto. Kein Pflichtzuschuss vorgeschrieben.
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Sachbezug / Gutscheinkarte (50 €/Monat)
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG: bis 50 €/Monat steuer- und SV-frei, wenn zusätzlich zum Lohn gewährt. Voraussetzung: echtes Zusatzangebot, kein Gehaltsverzicht.
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Essenszuschuss / Restaurantschecks
AG-Zuschuss bis zur Sachbezugsgrenze pauschal mit 25 % versteuerbar, dann SV-frei. Ersparnis ggü. Barlohn ca. 20 % AG-SV.
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Kinderbetreuungszuschuss (nicht schulpflichtige Kinder)
§ 3 Nr. 33 EStG: steuer- und SV-frei in unbegrenzter Höhe, sofern zusätzlich zum Lohn und für Kita/Tagesmutter.
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Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
Bis 600 €/Mitarbeiter/Jahr für zertifizierte Maßnahmen steuer- und SV-frei. Nur zusätzlich zum Lohn.
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Jobticket / Deutschlandticket
§ 3 Nr. 15 EStG: steuer- und SV-frei für ÖPNV, wenn zusätzlich zum Lohn. Volle AG-SV-Ersparnis ggü. Barlohn.
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Erholungsbeihilfe (pauschalbesteuert)
156 € AN + 104 € Ehepartner + 52 € je Kind p.a., pauschal 25 % LSt, dadurch SV-frei.
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Internet-/Telefonpauschale (pauschalbesteuert 25 %)
Bis 50 €/Monat ohne Einzelnachweis, pauschal mit 25 % LSt versteuerbar, dadurch SV-frei.
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Diensthandy / Smartphone-Überlassung
§ 3 Nr. 45 EStG: Überlassung betrieblicher Geräte inkl. privater Nutzung steuer- und SV-frei. Auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung möglich.
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Fahrtkostenzuschuss Wohnung – Arbeit
Pauschal 15 % LSt (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG), dadurch SV-frei. Höhe bis zur Entfernungspauschale.
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Mitarbeiter-PC-/IT-Leasing
Bei Überlassung steuer-/SV-frei (§ 3 Nr. 45 EStG). Bei Gehaltsumwandlung Ersparnis ca. 20 % AG-SV.
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Kumuliert / Jahr (je nach Nutzerzahl)0 €0 €0 €+ 0 €0 €
Einsatz von Software(13,90 € + MwSt. / MA, mind. 300 €/Jahr, bezogen auf 10 MA)300 €
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Annahmen

  • Pauschal 20 % AG-Anteil zur Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV inkl. Umlagen).
  • Ersparnis nur bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
  • Steuer-/SV-Freiheit setzt i. d. R. „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" voraus.
  • bAV: 15 % Pflichtzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG.

Hinweis

Dieser Rechner liefert eine grobe Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung im Einzelfall ist eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung erforderlich.